Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen – BaE kooperativ
Teilnehmer*innen
Junge Menschen, die
- keine berufliche Erstausbildung haben.
- die allgemeine Schulpflicht erfüllt haben.
- ohne diese Förderung eine betriebliche Berufsausbildung auch mit ausbildungsbegleitenden Hilfen nicht beginnen können und deswegen auf eine außerbetriebliche Einrichtung angewiesen sind.
- Auszubildende, deren betriebliches oder außerbetriebliches Berufsausbildungs-verhältnis vorzeitig gelöst worden ist und deren Eingliederung in betriebliche Berufsausbildung auch mit ausbildungsfördernden Leistungen keinen Erfolg verspricht, können ihre Berufsausbildung in einer außerbetrieblichen Einrichtung fortsetzen, wenn zu erwarten ist, dass die Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen werden kann.
Ziele und Inhalte
- Sie haben mit Unterstützung der Sozialpädagogin einen Kooperationsbetrieb gefunden, bei dem Sie den praktischen Teil Ihrer Ausbildung absolvieren bzw. beenden.
- Im Idealfall nehmen Sie bereits im 2. Jahr Ihrer Ausbildung ein reguläres Ausbildungsverhältnis bei Ihrem jetzigen Kooperationsbetrieb auf.
- Sollte dies auch im weiteren Ausbildungsverlauf nicht möglich sein, beenden Sie Ihre Ausbildung im Rahmen der kooperativen BaE.
- Sie werden als MitarbeiterIn in Ihrem bisherigen Ausbildungsbetrieb übernommen oder haben eine andere Arbeitsstelle gefunden.
Die Auszubildenden erhalten
- Unterstützung bei der Erstellung von Bewerbungen und der Suche nach einem Kooperationsbetrieb
- Nachhilfe in Theorie und Praxis
- Vorbereitung auf Klassenarbeiten und Prüfungen
- Unterstützung bei Alltagsproblemen und Problemen in der Ausbildung
- Hilfe bei Gesprächen mit Ausbildern, Lehrern und Eltern
Der Nachhilfeunterricht wird in Kleingruppen durchgeführt und dauert vier Unterrichtsstunden pro Woche. Die Sozialpädagog/innen stehen wöchentlich für Gespräche zur Verfügung.
Die BaE wird bis zum Erreichen der Abschlussprüfung bewilligt, kann aber jederzeit beim Übergang in eine reguläre betriebliche Ausbildung beendet werden.
Ort
Die BaE findet in der Goebenstraße 13 in Halle statt.
Kosten
Die Kosten werden von der Agentur für Arbeit getragen. Die Auszubildenden erhalten eine nach Ausbildungsjahren gestaffelte Ausbildungsvergütung. Bei Vorliegen der Voraussetzungen unterstützt Sie die Sozialpädagogin bei der Beantragung von Berufsausbildungsbeihilfe (BAB).
Gefördert durch:
DIE FACHBEREICHE:
ANSPRECHPARTNERIN:
Anne Diekmann
E-Mail: anne.diekmann@intal.de
Telefon: 05201 / 736727