Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung – AGH

Beschäftigung im 1,50 € Job für Arbeitslosengeld II – Bezieher*innen

Teilnehmer*innen

Frauen und Männer, die Arbeitslosengeld II erhalten und schon längere Zeit arbeitslos sind, können im Rahmen einer AGH eine Beschäftigung in einer Sozialen Einrichtung aufnehmen.

Inhalt und Dauer

Zu Anfang laden wir Sie zu einem ausführlichen Gespräch ein und finden gemeinsam heraus, welche Tätigkeiten für Sie infrage kommen. Danach begleiten wir Sie zu einem Vorstellungstermin in der Sozialen Einrichtung möglichst an Ihrem Wohnort.

Wir arbeiten mit Schulen, Kindergärten, Altenpflegeeinrichtungen, Familienzentren und anderen zusammen. Unsere Teilnehmer*innen verrichten dort eine Tätigkeit, die ihren Fähigkeiten und Neigungen entspricht. Sie können eingesetzt werden in den Bereichen:

  • Unterstützung und Begleitung
  • Mithilfe bei der Betreuung von Kindern, älteren Menschen, Menschen mit Hilfebedarf
  • Essensausgabe
  • Kleiderkammer
  • Unterstützung pädagogischer Tätigkeiten
  • Zusätzliche Förderung und Unterstütztun von Einzelnen oder kleinen Gruppen
  • Natur- und Tierschutz
  • Verbesserungsarbeiten
  • Verschönerungsarbeiten im Außenbereich
  • Einfache Bürotätigkeiten, Büropräsenz

Teilnehmer*innen in einer AGH sind ein halbes Jahr in ihrer Einrichtung tätig. Einmal wöchentlich am Montag treffen sich die Teilnehmer*innen bei INTAL in Halle zum gemeinsamen Austausch. Fragen aus der konkreten Arbeit  werden besprochen, Kontakte werden geknüpft, und in Einzelgesprächen mit der INTAL-Mitarbeiterin werden Perspektiven erarbeitet.

Mehraufwand

Die Teilnehmer*innen einer AGH erhalten eine Aufwandsentschädigung von 1,50 € pro Stunde zusätzlich zu ihrem ALG II.

Gefördert durch:

DIE FACHBEREICHE:

ANSPRECHPARTNERIN:

Ulrike Nelle
E-Mail: ulrike.nelle@intal.de
Telefon: 05201 / 9718118